Verkaufs- und Lieferbedingungen Strube
Onlineshop (Online-AVB)
§ 1 Geltungsbereich
1.
Diese
allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend Online-AVB) gelten für
alle Verkäufe und Lieferungen von Saatgut der Strube D & S GmbH (Strube),
Söllingen, an Dritte (Käufer), die über den Strube Onlineshop unter shop.strube-saat.net abgeschlossen werden. Die AVB gelten
nur, wenn der Käufer Landwirt oder sonstiger Unternehmer im Sinne des § 14 BGB
ist. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Abgabe von Bestellungen
über den Strube Onlineshop ausgeschlossen.
2.
Die
Online-AVB von Strube gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder
ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und
insoweit Vertragsbestandteil, als Strube ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich
zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall,
beispielsweise auch dann, wenn Strube in Kenntnis der Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Käufers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt.
3.
Im
Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer
(einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall
Vorrang vor diesen Online-AVB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist,
vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. eine
schriftliche Bestätigung von Strube maßgebend.
4.
Mit
Ausnahme der Geschäftsführer und Prokuristen sind die Mitarbeiter von Strube
nicht berechtigt, von den Online-AVB abweichende Abreden mit dem Käufer zu
treffen.
§ 2 Vertragsschluss
1. Die Angebote im Strube Onlineshop
stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.
2. Mit dem Absenden einer Bestellung über
den Onlineshop durch Anklicken des Buttons „Kaufen“ gibt der Käufer eine
rechtsverbindliche Bestellung ab.
3.
Strube
wird den Zugang der über den Onlineshop abgegebenen Bestellung des Käufers unverzüglich
per E-Mail bestätigen. Diese automatische Empfangsbestätigung stellt auch
gleichermaßen die Auftragsbestätigung dar, sofern Strube sich nicht innerhalb
von 14 Tagen ab Zugang der Bestellung bzw. in der Zeit vom 01.06.-31.08.
innerhalb von zwei Monaten die Annahme der Bestellung in Textform ablehnt.
§
3 Lieferung
1. Strube verpackt das bestellte Saatgut und
übergibt es einer Lieferperson zur Lieferung an die vom Käufer angegebene
Lieferadresse. Strube trägt die Kosten der Verpackung.
2. Die Lieferung erfolgt nur an Adressen in
Deutschland und frühestens 10 Werktage nach Eingang der Zahlung auf dem Konto
von Strube.
3. Von Strube in Aussicht gestellte Fristen
und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei
denn, es wurde eine feste Frist oder ein fester Termin vereinbart.
4. Strube ist zu Teillieferungen
berechtigt, wenn dies unter Berücksichtigung der Interessen von Strube für den
Käufer zumutbar ist.
§
4 Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs,
der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlustes der gelieferten Ware
geht mit der Auslieferung der Ware an das Transportunternehmen auf den Käufer
über.
§
5 Preise, Rechnungsstellung und Zahlungsmodalitäten
1. Die Saatgutpreise verstehen sich in Euro
pro Einheit (eine Einheit (U) = 100.000 Pillen) inklusive Fungiziden,
Insektiziden sowie Verpackung und Lieferung.
2. Sofern im Einzelfall nichts anderes
vereinbart ist, gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses im Onlineshop angegebenen
Preise zuzüglich der jeweils anwendbaren Umsatzsteuer.
3. Zölle und ähnliche Abgaben hat der
Käufer zu tragen.
4. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart ist, liefert Strube nur gegen Vorkasse, jeweils gegen Rechnung. Der
Kaufpreis ist innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Rechnung beim Käufer
fällig.
5. Bei Frühbestellungen (Bestellungen im
Zeitraum 01.06. bis 15.02.) kann der Käufer die Zahlung per Lastschrifteinzug
oder auf Rechnung vornehmen. In Falle von Frühbestellungen erfolgt der Einzug
von Lastschriften bzw. der Versand der Rechnung frühestens zum 16.02. des
(Folge)Jahres.
6. Bei Bestellungen im Zeitraum 16.02. bis
31.05. kann der Käufer die Zahlung per Lastschrifteinzug, Kreditkarte, auf
Rechnung oder über den Anbieter PayPal vornehmen. Bei Zahlung über PayPal muss
der Käufer grundsätzlich dort registriert sein bzw. sich erst registrieren,
sich mit seinen Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an Strube
bestätigen. Weitere Hinweise erhält der Käufer beim Bestellvorgang.
7. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur
berechtigt, insoweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der
Käufer nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis
berechtigt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
1.
Strube
behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung
des Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) für die
betreffende Ware vor.
2.
Der
Käufer wird die Vorbehaltsware pfleglich behandeln.
3.
Bei
Zugriffen Dritter - insbesondere durch Gerichtsvollzieher - auf die
Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum von Strube hinweisen und Strube
unverzüglich benachrichtigen, damit Strube die Eigentumsrechte durchsetzen
kann.
§ 7 Beschaffenheit des Saatguts
1.
Das
Saatgut ist art- und sortenecht.
2.
In
Deutschland erzeugtes Saatgut erfüllt die jeweils für das Saatgut anwendbaren
gesetzlichen Anforderungen für die Züchtung, die Produktion und das
Inverkehrbringen von Saatgut, sowie Anforderungen an die Qualität des Saatguts
entsprechend den Bestimmungen des deutschen Saatgutverkehrsgesetzes und seine
Ausführungsverordnungen in den jeweils gültigen Fassungen.
3.
In
anderen EU-Ländern erzeugtes, anerkanntes oder zugelassenes Saatgut entspricht
mindestens den Anforderungen der jeweiligen europäischen Saatgutrichtlinie.
4.
Vereinbarkeit
von in EU-Ländern erzeugten, anerkannten oder zugelassenen Rübensaatguts mit
der für den Rübenanbau geltenden Branchenvereinbarung gilt ausdrücklich nicht
als vereinbarte Beschaffenheit.
5.
Strube
übernimmt keine Garantie dafür, dass das Saatgut frei von gentechnisch
veränderten Organismen ist.
§ 8 Mängelrüge und Musterziehung
1.
Der
Käufer hat das Saatgut unverzüglich nach Erhalt der Lieferung zu untersuchen
und offensichtliche Mängel des Saatguts unverzüglich, spätestens innerhalb von
2 Wochen nach Erhalt der Lieferung schriftlich gegenüber Strube zu rügen. Nicht
offensichtliche Mängel des Saatguts sind vom Käufer ebenfalls unverzüglich,
spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntwerden, schriftlich gegenüber
Strube zu rügen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit einer Rüge ist ihr Zugang
bei Strube.
3. Das Durchschnittsmuster muss gemäß den
Probeentnahmevorschriften des Verbandes Deutscher Landwirtschaftlicher
Untersuchungs- und Forschungsanstalten von einer hierzu durch eine Landwirtschaftskammer,
eine Industrie – und Handelskammer oder eine zuständige Behörde bestellten oder
verpflichteten Person gezogen und gebildet werden. Aus dem Durchschnittsmuster
sind drei gleiche Teilmuster zu bilden. Ein Teilmuster ist unverzüglich an LUFA
Nord-West, Finkenborner Weg 1A, 31787 Hameln einzusenden, das zweite Teilmuster
ist an Strube zu senden und das dritte Teilmuster verbleibt beim Käufer.
Zweifelt eine der Parteien das Untersuchungsergebnis der angerufenen
Saatgutprüfstelle an, so ist das bei dieser Partei verbliebene Teilmuster
unverzüglich an eine andere, noch nicht mit der Untersuchung befasste
Saatgutprüfstelle, die von der nach Landesrecht für den Käufer zuständigen
Saatgut -Anerkennungsstelle bestimmt wird, zur Untersuchung zu übersenden. Die
Feststellungen der zweiten Saatgutprüfstelle sind für beide Parteien
verbindlich, wenn sie mit den Feststellungen der ersten Saatgutprüfstelle
übereinstimmen. Stimmen die Feststellungen nicht überein, ist das noch
verbleibende Teilmuster unverzüglich an eine andere, noch nicht mit der
Untersuchung befasste Saatgutprüfstelle, die wiederum von der nach Landesrecht
für den Käufer zuständigen Saatgut-Anerkennungsstelle bestimmt wird, zur
Untersuchung zu übersenden. Die Feststellungen der dritten Saatgutprüfstelle
sind für beide Parteien verbindlich, wenn sie mit einer der Feststellungen der
zuvor befassten Saatgutprüfstelle übereinstimmen. Liegt eine solche
Übereinstimmung nicht vor, gilt der Mittelwert aus den drei Untersuchungen als
festgestelltes Ergebnis. Liegt kein Mangel vor, so trägt der Käufer die Kosten
für die Ziehung des Musters und die Laboruntersuchungen. Liegt ein Mangel vor,
so trägt Strube diese Kosten.
4. Ist kein Saatgut mehr vorhanden und
erkennt Strube eine Mängelrüge des Käufers nicht unverzüglich an, so ist
unverzüglich eine Besichtigung des Aufwuchses durch einen geeigneten
Sachverständigen durchzuführen, zur der Strube und der Käufer hinzuzuziehen
sind. Der Sachverständige soll von der nach Landesrecht zuständigen
Saatgut-Anerkennungsstelle benannt werden, in deren Bereich die Besichtigung
stattfinden soll. Ziel der Besichtigung durch den Sachverständigen ist die
Feststellung der Tatsachen und die Ermittlung möglicher Ursachen im
Zusammenhang mit der gerügten Saatgutlieferung. Liegt kein Mangel vor, so trägt
der Käufer die Kosten für den Sachverständigen. Liegt ein Mangel vor, so trägt
Strube diese Kosten.
§
9 Gewährleistung
1.
Bei
Mängeln, für die Strube haftet, leistet Strube nach eigener Wahl Nachbesserung
oder Ersatzlieferung, vorbehaltlich fristgerechter Mängelanzeige. Erst wenn die
Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen ist, kann der Käufer gemäß
den gesetzlichen Bestimmungen mindern, vom Vertrag zurücktreten und
Schadensersatz verlangen. Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz und Ersatz
vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von § 10
dieser AVB und sind im Übrigen ausgeschlossen.
2.
Die
Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln beträgt ein Jahr ab
Ablieferung.
§ 10 Haftung
1.
Soweit
sich aus diesen AVB einschließlich dann nachfolgenden Bestimmungen nichts
anderes ergibt, haftet Strube bei einer Verletzung von vertraglichen und
außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
2.
Auf
Schadensersatz haftet Strube – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der
Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher
Fahrlässigkeit haftet Strube, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen
(zum Beispiel Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten), nur
a)
für
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b)
für
Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und
vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von Strube jedoch auf den
Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
3.
Die
sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei
Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden wir
nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten haben. Sie gelten nicht, soweit
Strube einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die
Beschaffenheit der Ware übernommen hat und für Ansprüche des Käufers nach dem
Produkthaftungsgesetz.
§ 11 Datenschutz
Strube darf die jeweiligen
Kaufverträge betreffende Daten nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen
Vorschriften verarbeiten und speichern. Die Einzelheiten ergeben sich aus der
auf der Website von Strube verfügbaren Datenschutzerklärung.
§ 12 Höhere Gewalt
1.
Können
die vertraglichen Pflichten aufgrund bestimmter unabwendbarer und
unvorhersehbarer Ereignisse („höhere Gewalt“) ganz oder teilweise nicht erfüllt
werden, werden die vertraglichen Rechte und Pflichten suspendiert, soweit nicht
nachfolgend anders bestimmt. Zu solchen Ereignissen gehören unter anderem Feuer,
Naturkatastrophen, Krieg, Blockaden, Export bzw. Importverbote, Streik.
2.
Der
betroffene Vertragspartner wird dem anderen Vertragspartner unverzüglich den
Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und sich nach besten
Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und in ihren Auswirkungen so weit
wie möglich beschränken.
3.
Die
Parteien werden sich bei Eintritt höherer Gewalt über das weitere Vorgehen
abstimmen und festlegen, ob nach ihrer Beendigung die während dieser Zeit nicht
gelieferte Ware nachgeliefert werden soll. Ungeachtet dessen sind die Parteien
jeweils berechtigt, von den hiervon betroffenen Bestellungen zurückzutreten,
wenn die höhere Gewalt mehr als 2 Wochen seit dem vereinbarten Lieferdatum
andauert.
§ 13 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle
sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden
Streitigkeiten ist Braunschweig, Niedersachsen, Deutschland. Strube ist in
allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu
erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen
Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
§ 14 Anwendbares Recht
Für diese Online-AVB und
die Vertragsbeziehung zwischen Strube und dem Käufer gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts,
insbesondere des UN- Kaufrechts.
§ 15 Salvatorische Klausel
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
Söllingen,
Januar 2020